SVAK

Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumen demjenigen, der ein Stadionverbot des FC Energie Cottbus e.V. erhalten hat, die Möglichkeit ein, sich zu seinem Stadionverbot zu äußern und Stellung zu beziehen. Alle Informationen gibt es hier.

Die SVAK des FC Energie

Die SVAK (Stadionverbotsanhörungskommission) des FC Energie räumt im Rahmen der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten demjenigen, der ein Stadionverbot des FC Energie Cottbus e.V. erhalten hat, die Möglichkeit ein, sich zu seinem Stadionverbot zu äußern und Stellung zu beziehen. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie gemäß §6 möchte der FC Energie Cottbus die Transparenz in diesem Verfahren ermöglichen. Des Weiteren soll den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt werden, bestehende Stadionverbote überprüfen, unter Bewährung auszusetzen und/oder vorzeitig aufheben zu lassen. Deshalb hat das Präsidium des FC Energie Cottbus e.V. im August 2017 die Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK) ins Leben rufen.

Der FC Energie Cottbus e.V. weist darauf hin, dass die Zusammenkunft der SVAK als ein geschützter Raum auf Vertrauensbasis anzusehen ist. Daher sind strafverfolgende Behörden wie beispielsweise die Polizei oder Ordnungsamt, die rechtlichen Verpflichtungen obliegen, nicht Teil der SVAK.

Die Stadionverbotsanhörungskommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen.

Entscheidende Mitglieder

  1. das mit der SVAK betraute Gremienmitglied des FC Energie Cottbus e.V.
  2. ein Vertreter der Geschäftsführung des FC Energie Cottbus e.V.
  3. der/die Sicherheitsbeauftragte oder Stadionverbotsbeauftragte des FC Energie Cottbus e.V.

beratende Mitglieder

  1. der/die Fanbeauftragte des FC Energie Cottbus e.V
  2. Vertreter/in des Fanprojektes Cottbus
  3. gegebenfalls eine benannte Vertrauensperson der betreffenden Person

Wie arbeitet die Stadionverbotsanhörungskommission?

Der FC Energie Cottbus e.V. ermöglicht dem Betroffenen vor der endgültigen Aussprache des Stadionverbotes schriftlich Stellung zu nehmen (Frist von 2 Wochen). Der Fall wird anschließend auf Basis der schriftlichen Stellungnahme geprüft und gegebenenfalls ein mündlicher Anhörungstermin vereinbart. Im Rahmen des Termins könnt ihr eure Sichtweise bzw. euren Standpunkt vor den Mitgliedern der Kommission darlegen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zu dieser Anhörung eine Vertrauensperson (z. B. Fanprojekt des Bezugsvereins) zu benennen und mitzubringen. Die Kommission wird ggf. noch Nachfragen dazu stellen. Anschließend beraten sich die Mitglieder der Kommission und teilen euch die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen mit.

Wann tagt die SVAK?

Die SVAK des FC Energie Cottbus e.V. ist eine Kommission, die ausschließlich bedarfsabhängig tagt, jedoch maximal einmal im Quartal zusammenkommt. Die terminlich abgestimmte Anhörung zielt darauf ab bei Bedarf möglichst mehrere Verfahren pro Termin zu behandeln.

Was solltet ihr tun, wenn ihr ein Stadionverbot erhalten habt?

Wenn ihr einen Brief vom FC Energie Cottbus e.V. erhaltet, in dem euch ein Stadionverbot ausgesprochen wird, könnt ihr die SVAK anrufen.

Dies beantragt ihr beim SVAK-Vorsitzenden - Matthias Rudolf (VWR) schriftlich unter

FC Energie Cottbus e.V.
Am Eliaspark 1
03042 Cottbus

oder per E-Mail unter svak@fcenergie.com

 

Ansprechpartner
Matthias Rudolf
Vorsitzender SVAK
Telefon: 0355 / 75695 - 0
Telefax: 0355 / 75695 - 51
E-Mail: svak@fcenergie.com