§ 1 Geltende Vorschriften

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen vom FC Energie Cottbus e.V. sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den Kauf einer Eintrittskarte oder sonstiger Zugangsberechtigung zum Besuch von Veranstaltungen (Fußballspielen), die vom FC Energie Cottbus e.V. oder einem anderen hierzu Befugten erteilt werden.

(2) Soweit die Eintrittskarten online gekauft werden, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Etix.com Deutschland GmbH für die Inanspruchnahme des Ticketing-Systems von Etix.com/ Intelli-Mark.

§ 2 Ordnungsrechtliche Befugnisse

(1) Der FC Energie Cottbus e.V. kann als Veranstalter ordnungsrechtliche Befugnisse aufgrund der geltenden Stadionordnung wahrnehmen.

(2) Darüber hinaus kann der FC Energie Cottbus e.V. Personen auch dann von der Veranstaltung ausschließen, wenn denen gegenüber durch den FC Energie Cottbus e.V., der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL), dem Deutschen Fußball Bund (DFB), einem Verein des DFB, der Europäischen Fußballvereinigung (UEFA) sowie der Weltfußballvereinigung (FIFA), ein noch wirksames Hausverbot ausgesprochen wurde oder ein sonstiges Betretungsverbot für die entsprechende Spielstätte gilt.

§ 3 Verbote

(1) Neben den Verboten entsprechend der Stadionordnung, gelten bei Veranstaltungen des FC Energie Cottbus e.V. folgende Regelungen und Verbote:

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der FC Energie Cottbus e.V. vom Besucher ohne besondere Vergütung die Berechtigung, Bildaufnahmen des Besuchers zu senden oder senden zu lassen und davon Aufzeichnungen herzustellen sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der audiovisuellen und Print-Medien zu nutzen. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto,-Film-und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind ebenfalls grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch den FC Energie Cottbus e.V. bleibt vorbehalten.

(2) Sichtbehinderungen während der Veranstaltung sind möglich. Eine Minderung bzw. ein Erlass des Kartenpreises wird nicht gewährt.

(3) Die Nord-, Ost- und Westtribüne, sowie die Blöcke Q, P und S2 auf der Südtribüne sind der Heimfanbereich des Stadions bzw. des FC Energie Cottbus. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher mit gegnerischer Fankleidung der Zutritt in die oben genannten Blöcke, auch mit gültiger Eintrittskarte, verwehrt wird.

(4) Die Blöcke N und O sind ausschließlich für die Fans / Besucher der Gästemannschaft vorbehalten. Fans des FC Energie Cottbus ist der Zutritt für die Blöcke N und O nicht gestattet.

§ 4 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des FC Energie Cottbus e.V. für Personen-und Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des FC Energie Cottbus e.V., eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, handelt.

§ 5 Spielabbruch und Spielverlegung

(1) Im Falle eines Spielabbruchs besteht kein Rückgaberecht. Sollte das abgebrochene Spiel neu angesetzt werden, so behält die ursprüngliche Karte ihre Gültigkeit.

(2) Im Falle einer Spielverlegung auf einen anderen Termin behält die Karte ihre Gültigkeit. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

(3) Der FC Energie Cottbus e.V. ist als Veranstalter berechtigt, ein Fußballspiel ersatzlos, aufgrund der Witterung (z.B. Regen, Schnee, Eis, Nebel), Erkrankung der Spieler und höherer Gewalt abzusagen.

(4) Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in den o. g. Fällen, soweit der Kunde innerhalb von 30 Tagen seinen berechtigten Anspruch auf Rückgabe dem FC Energie Cottbus e.V. schriftlich anzeigt. In diesem Fall wird nach Rückgabe der Karte der Kartenpreis ohne Vorverkaufsgebühr zurückerstattet.

Die schriftliche Anzeige, eine Email ist nicht ausreichend, ist zu richten an:

FC Energie Cottbus e.V.
Abteilung Ticketing
Am Eliaspark 1
03042 Cottbus

§ 6 Weiterverkauf von Tickets

(1) Der Kunde darf die Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken erwerben. Um dies sicherzustellen, behält sich der FC Energie Cottbus e.V. das Recht vor, eine maximale Anzahl an zu erwerbenden Tickets für ein Spiel pro Kunde festzulegen.

(2) Dem Kunden wird untersagt, die Tickets gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu vertreiben. Der Vertrieb der Tickets erfolgt ausschließlich im Rahmen des exklusiven Vertriebssystems vom FC Energie Cottbus e.V. oder über autorisierte Verkaufsstellen und Kooperationen.

(3) Sollte der FC Energie Cottbus e.V. feststellen, dass Kartenkäufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken beziehen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußern und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten haben (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann der FC Energie Cottbus e.V. einen zukünftigen Verkauf von Karten an Kartenkäufern verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i. H. v. bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Der FC Energie Cottbus e.V. behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kartenkäufers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; der FC Energie Cottbus e.V. behält sich die Geltendmachung weiterer zivil-und strafrechtlicher Ansprüche vor.

(4) Im Rahmen eines privaten Weiterverkaufs der Tickets darf der Kunde keine irreführenden Angaben machen. Er darf insbesondere den Erwerber nicht über den angeblichen Ausverkauf eines Spiels oder den offiziellen Ticketpreis täuschen. Dem Kunden ist es ferner untersagt, bei einem privaten Weiterverkauf der Tickets einen höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu verlangen.

§ 7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des FC Energie Cottbus e.V. in Cottbus.

(2) Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB’s bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per Telefax oder Email genügt dem Schriftformerfordernis nicht.(3) Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf sind schriftlich zu richten an:

FC Energie Cottbus e.V.
Abteilung Ticketing
Am Eliaspark 1
03042 Cottbus

oder telefonisch:

Tel.: 0355/75695-0

oder online:
www.fcenergie.de

FC Energie Cottbus e.V.