22.05.2021 10:00 | Informationen zum Einladungsprozedere

Vorbereitung der Mitgliederversammlung

Vor nunmehr drei Jahren wurde auf der Mitgliederversammlung 2018 durch die anwesenden Mitglieder entsprechende Änderungen in der Vereinssatzung bestätigt. Wie schon bei den Jahreshauptversammlungen der jüngeren Vergangenheit angewandt, werden die Vereinsmitglieder im Regelfall nicht mehr auf postalischem, sondern auf digitalem Wege eingeladen. Die wichtigsten Informationen zum in der Satzung festgelegten Einladungsprozedere sind hier noch einmal zusammengefasst.

12 (1) Einberufung der Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder mit einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes per E-Mail zu laden. Einladungen in Form eines Briefes erfolgen nur noch dann, wenn dies ein Mitglied ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Verein wünscht - die Einladung per Brief erfolgt dann an die zuletzt von diesem Mitglied angegebene Adresse. Der Termin der Mitgliederversammlung ist zudem durch Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite des FC Energie Cottbus e.V. bekannt zu machen. Zur Wahrung der Einberufungsfrist genügt das Absenden der E-Mail und/oder die Aufgabe des Briefes beim Zusteller; damit gilt die Einladung als bewirkt. […]

Da der Versand der Einladung nun vermehrt per E-Mail erfolgen wird, bitten wir alle Vereinsmitglieder, bei denen sich Mailadressen, Adressen etc. verändert haben dies bis spätestens 31. Mai 2021 mitzuteilen. Vereinsmitglieder, die Ihre Einladung in Form eines Briefes erhalten möchten, äußern Ihren Wunsch bitte ebenfalls bis spätestens 31. Mai 2021 bei der Mitgliederbetreuung unter mitglieder@fcenergie.com.