Jena-Urteil ist rechtskräftig
Dem FC Energie Cottbus war per 1. November 2022 das Sportgerichtsurteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes bezüglich der Vorfälle beim Auswärtsspiel in Jena vom 28. September 2022 zugegangen.
Anschließend hatten sich die Verantwortlichen des FC Energie Cottbus darauf verständigt, sich von einem in Sportrechtsangelegenheiten spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen und das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Diese Berufung war fristgerecht am Montag, 7. November 2022 eingelegt und in der Folge die dazugehörige Begründung am 15. November 2022 eingereicht worden.
Mit Entscheidung vom 20. März 2023 durch die Sportgerichtsbarkeit des NOFV wurde die Berufung des FC Energie Cottbus jedoch zurückgewiesen und das Urteil somit für rechtskräftig erklärt. Das bedeutet, dass der FC Energie Cottbus bis einschließlich 30. Juni 2023 unter harten Bewährungsauflagen steht und zudem Strafzahlungen inklusive Verfahrensgebühren von über 15.000 Euro aufbringen muss.
„Unabhängig davon, dass wir mit dem immens harten Urteil des Sportgerichts sowie der Berufungsabweisung nicht einverstanden sind, sind unsere Rechtsmittel verbandsseitig in dieser Angelegenheit damit aufgebraucht. Das bedeutet, dass wir bei neuerlichen Vorkommnissen oder Verfehlungen von Zuschauern fürchten müssen, dass wir ein Geisterspiel als Strafe bekommen. Das wäre finanziell ein Desaster und praktisch eine Katastrophe, die wir uns unter keinen Umständen leisten können. Wir appellieren wirklich an jeden einzelnen Fan die Mannschaft friedlich und fair zu unterstützen. Es darf wirklich nichts mehr passieren!“, sagte Präsident Sebastian Lemke.
Das Urteil im Wortlaut:
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat den FC Energie Cottbus nach den Vorfällen beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem FC Energie Cottbus am 28.09.2022 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR verurteilt. Dem Klub wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was er bis zum 30.04.2023 dem NOFV nachzuweisen hat.
Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel der Regionalliga unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme ist zur Bewährung ausgesetzt worden und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30.06.2023.