20.03.2025 10:34 | DFB-Sportgericht weist Einspruch des FC Energie zurück

3 Spiele Sperre für Filip Kusic bestätigt

Am Mittwochnachmittag hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes den Einspruch des FC Energie Cottbus gegen die Strafzumessung von drei Meisterschaftspielen für Abwehrspieler Filip Kusic verhandelt und anschließend abgewiesen. Im Schriftsatz lautet es wie folgt:

Das Sportgericht des DFB hat durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB- Sportgerichtes, Herrn Georg Schierholz, als Einzelrichter am 19.03.2025 im schriftlichen Verfahren entschieden:

1. Vertragsspieler Filip Kusic (FC Energie Cottbus) wird wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall gemäß § 8 Nr. 1. c), 2. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.

Damit wird Filip Kusic seiner Mannschaft sowohl im Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue am Samstag, 29. März, als auch auswärts beim TSV 1860 München am 5. April nicht zur Verfügung stehen. Im Halbfinale des brandenburgischen Landespokals am Samstag, 22. März, um 14:00 Uhr beim Oberligisten RSV Eintracht 1949 ist Filip Kusic jedoch spielberechtigt. Das bestätigte der DFB auf Nachfrage ausdrücklich.