15.11.2021 14:00 | Neue Vorgaben für Heimspiele im Stadion der Freundschaft

„2G-Regel“ tritt in Kraft

Der FC Energie Cottbus empfängt am 20. November um 13:00 Uhr die zweite Mannschaft des Bundesligisten Hertha BSC im Stadion der Freundschaft. Nach intensiver Kommunikation, Anpassung des Hygienekonzeptes sowie der Einschätzung der zuständigen Behörden der Stadt Cottbus gilt ab sofort die „2G-Regel“ im Stadion der Freundschaft.

Eintrittskarten für das Spiel gibt es Online sowie am Spieltag ab 11:00 Uhr an der Tageskasse am Haupteingang. Für den freien Verkauf stehen Kapazitäten in den Sitzplatzblöcken A bis E auf der Westtribüne sowie im Stehplatzbereich in den Blöcken I, H und G zur Verfügung. Der Handicapbereich ist geöffnet. Dauerkarteninhaber auf der Westtribüne haben demnach ab sofort wieder Anspruch auf ihre angestammten und gebuchten Plätze und unterliegen hierbei keinen Beschränkungen mehr. Ein Platzwechsel wie bisher auf andere Blöcke ist nicht mehr vonnöten.

Der FC Energie Cottbus sieht sich damit abermals ungewissen Zeiten mit momentan nicht abschätzbaren Auswirkungen gegenübergestellt. Dennoch sind wir voller Zuversicht, dass wir auch diese Herausforderungen gemeinsam mit Euch, unseren treuen Fans sowie Vereinsmitgliedern, Sponsoren und Unterstützern meistern werden und bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Die „2G-Regel“ bedeutet, dass ausschließlich genesene und geimpfte Personen Zutritt zum Stadion der Freundschaft erhalten. Ein entsprechender Nachweis des Impf- bzw. Genesenen-Status ist mitzuführen und am Einlass vorzuweisen.

Schülerinnen und Schüler die nicht volljährig sind unterliegen nicht der „2G-Regelung“ und müssen am Einlass einen Nachweis der drei Mal wöchentlichen Testung im Rahmen des verbindlichen Schutzkonzeptes vorweisen. Eine Testpflicht für Kinder bis 6 Jahre besteht NICHT! Das Alter des Kindes ist im Bedarfsfall nachzuweisen und es muss symptomfrei von Husten, Fieber etc. sein.

(2) Die in der brandenburgischen Umgangs-Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht

1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder

2. vorbehaltlich des § 24 Absatz 1 bis 3 für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, auch während der Ferien im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend,

3. für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

4. für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

5. für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz ausgenommen, deren Zutritt zur Erfüllung eines Einsatzauftrages notwendig ist.

Zur möglichen Kontaktnachverfolgung müssen alle Besucher ein entsprechendes Kontaktformular ausfüllen und am Einlass abgeben, bitte ladet Euch dieses möglichst im Vorfeld hier runter und bringt es ausgefüllt zum Spiel mit. Für Diejenigen, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken besitzen, besteht selbstverständlich auch vor Ort die Möglichkeit das Formular auszufüllen. Der FC Energie wird die erhobenen Daten nach geltender Gesetzeslage unter Verschluss halten und nach vier Wochen vernichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit an den Eingängen der jeweiligen Blöcke per Luca-App einzuchecken - in diesem Falle entfällt das Ausfüllen des Kontaktformulars.

Im Stadionbereich (im Freien) herrscht grundsätzlich KEINE Maskenpflicht, wird jedoch empfohlen an Stellen an denen der Abstand zu anderen nicht eingehalten werden kann z.B. an den Aufgängen oder den Wegen zum jeweiligen Platz. Sehr wohl gilt diese in geschlossenen Räumen des Stadions. Das inkludiert sanitäre Anlagen sowie insbesondere die VIP-Räumlichkeiten und das Mediencenter in der Westtribüne. Hier ist ein Mund- und Nasenschutz der Arten „medizinische Maske“ oder „FFP2“ verpflichtend zu tragen. Nach Einnahme des Sitzplatzes kann diese unter Wahrung von Abstand abgenommen werden.