Der FC Energie hatte mit großer Verwunderung am 23. November ein Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbands erhalten und zur Kenntnis genommen. Demnach wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von 5.000€ auferlegt, von denen 2.000€ in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem soll bis zum 28. Februar ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden.
Nach intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes ist das Präsidium des FC Energie zu dem Entschluss gekommen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das neuerliche Urteil einzulegen. Am Freitag hat der FC Energie fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes eingelegt und wird nun in den kommenden Tagen in Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung des Vereins deren Begründung erarbeiten und beim Sportgericht einreichen.