23.10.2025 10:00 | Ordentliche Mitgliederversammlung am 14. November 2025

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrtes Mitglied,

das Präsidium unseres FC Energie Cottbus e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: 14. November 2025, 18:00 Uhr (Einlass: ab 17:00 Uhr)
Ort: Lausitz-Arena Cottbus, Herrmann-Löns-Str. 18, 03050 Cottbus (Zugang über Haupteingang)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Prüfung der satzungsgemäßen Einladung
  3. Abstimmung über die Tagesordnung
  4. Berichterstattung
    4.1. Rechenschaftsbericht Präsidium
    4.2. Rechenschaftsbericht Verwaltungsrat
    4.3. Bericht Ehrenrat
    4.4. Bericht Kassenprüfer
    4.5. Bericht sportlicher Bereich
    4.6. Diskussion zu den Berichten
    4.7. Abstimmung zu den Berichten
    4.8. Entlastung des Präsidiums
  5. Wahlen
    5.1 Wahl Verwaltungsrat
    5.2 Wahl Kassenprüfer
  6. Antrag des Präsidiums - Satzungsänderung
  7. Ehrungen
  8. Schlusswort des Präsidenten

Die Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises sowie durch einen Nachweis bzw. Beleg über die Bezahlung ihrer Mitgliedsbeiträge (sofern kein Bankabbuchungsverfahren erfolgt) zu legitimieren.

Stimmberechtigt sind diese Mitglieder unter Beachtung der Satzung nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind und ihre Vereinszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wenigstens seit drei Monaten besteht.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ist zulässig, sofern der/die Vollmachtnehmer/in und selbst stimmberechtigtes Vereinsmitglied ist. Das Präsidium bittet zur ordnungsgemäßen Ausstellung der Versammlungsunterlagen, Stimmrechtsvollmachten in Kopie bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle unseres FC Energie Cottbus e.V. einzureichen. Das Original der Vollmacht ist am Versammlungstag vorzulegen. Ein entsprechendes Dokument als Vorlage ist dieser Einladung beigefügt.

Die zu behandelnden Anträge sind unter Beachtung der Satzung einzureichen bzw. liegen in der Geschäftsstelle unseres Vereins aus (siehe auch § 18 (12) ). Letzteres gilt auch für die Anträge des Präsidiums zu TOP 6.

gez. Präsidium

Antrag Satzungsänderung
Antrag Wahlangelegenheiten