02.06.2023 15:30 | Ordentliche Mitgliederversammlung am 24. Juni 2023

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des FC Energie Cottbus e.V.,

das Präsidium unseres FC Energie Cottbus lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: 24. Juni 2023, 12:00 Uhr (Einlass: ab 11:00 Uhr)

Ort: Westtribüne (Block C), Stadion der Freundschaft,
Am Eliaspark 1, 03042 Cottbus

Tagesordnung:

  1. Begrüßung

  2. Prüfung der satzungsgemäßen Einladung

  3. Abstimmung über die Tagesordnung

  4. Berichterstattung

    4.1 Rechenschaftsbericht Präsidium
    4.2 Rechenschaftsbericht Verwaltungsrat
    4.3 Bericht Ehrenrat
    4.4 Bericht Kassenprüfer
    4.5 Bericht sportlicher Bereich
    4.6 Diskussion zu den Berichten
    4.7 Abstimmung zu den Berichten
    4.8 Entlastung des Präsidiums

  5. Wahlen

    5.1 Verwaltungsrat
    5.2 Ehrenrat
    5.3 Kassenprüfer

    Die Wahlangelegenheiten (Anträge) werden wie folgt aufgeführt (Update 16.06.2023).

  6. Satzungsänderungen

  7. Ehrungen

  8. Schlusswort des Präsidenten

Die Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises, sowie durch einen Nachweis bzw. Beleg über die Bezahlung ihrer Mitgliedsbeiträge (sofern kein Bankabbuchungsverfahren erfolgt) zu legitimieren.

Stimmberechtigt sind diese Mitglieder unter Beachtung der Satzung nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind und ihre Vereinszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wenigstens seit drei Monaten besteht.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ist zulässig, sofern der/die Vollmachtnehmer/in und selbst stimmberechtigtes Vereinsmitglied ist. Das Präsidium bittet zur ordnungsgemäßen Ausstellung der Versammlungsunterlagen, Stimmrechtsvollmachten in Kopie bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle unseres FC Energie Cottbus e.V. einzureichen. Das Original der Vollmacht ist am Versammlungstag vorzulegen. Das entsprechende Dokument als Vorlage gibt es hier.

Die zu behandelnden Anträge sind unter Beachtung der Satzung einzureichen bzw. liegen in der Geschäftsstelle unseres Vereins aus [siehe auch § 18 (12)]. Letzteres gilt auch für die Anträge des Präsidiums zu TOP 5 und 6. Die Anträge des Präsidiums liegen auch den Wahlunterlagen am Tag der Mitgliederversammlung bei.


gez. Präsidium