03.06.2021 12:00 | ordentliche Mitgliederversammlung am 25. Juni

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des FC Energie Cottbus e.V.,

das Präsidium unseres FC Energie Cottbus lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: 25. Juni 2021, 17:30 Uhr (Einlass: ab 17:00 Uhr)

Ort: Westtribüne (Block C), Stadion der Freundschaft,
Am Eliaspark 1, 03042 Cottbus

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Prüfung der satzungsgemäßen Einladung

3. Abstimmung über die Tagesordnung

4. Berichterstattung

4.1 Rechenschaftsbericht Präsidium
4.2 Rechenschaftsbericht Verwaltungsrat
4.3 Bericht Ehrenrat
4.4 Bericht Kassenprüfer
4.5 Bericht sportlicher Bereich
4.6 Diskussion zu den Berichten
4.7 Abstimmung zu den Berichten
4.8 Entlastung des Präsidiums

5. Wahlen zum Verwaltungsrat

6. Antrag des Präsidiums: Diskussion und Abstimmung zur möglichen Erhebung einer Sonderumlage

7. Ehrungen

8. Schlusswort des Präsidenten


Die Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises, sowie durch einen Nachweis bzw. Beleg über die Bezahlung ihrer Mitgliedsbeiträge (sofern kein Bankabbuchungs-verfahren erfolgt) zu legitimieren.

Stimmberechtigt sind diese Mitglieder unter Beachtung der Satzung nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind und ihre Vereinszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wenigstens seit drei Monaten besteht.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ist zulässig, sofern der Vollmachtsnehmer selbst stimmberechtigtes Vereinsmitglied ist. Das Präsidium bittet zur ordnungsgemäßen Ausstellung der Versammlungsunterlagen, Stimmrechtsvollmachten in Kopie bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle unseres FC Energie Cottbus e.V. einzureichen. Das Original der Vollmacht ist am Versammlungstag vorzulegen. Das entsprechende Dokument findet Sie hier.

Die zu behandelnden Anträge sind unter Beachtung der Satzung einzureichen bzw. liegen in der Geschäftsstelle unseres Vereins aus (siehe auch § 18 (12)).

Aufgrund der aktuellen Lage und entsprechender Erlässe behalten wir uns vor, die Mitgliederversammlung zu widerrufen bzw. zu verschieben.

gez. Präsidium