02.12.2021 11:00 | Zweiter Teilbetrag der Sonderumlage wird ab 15. Januar 2022 fällig

Zweite Rate erst im neuen Jahr fällig

Die Mitglieder des FC Energie Cottbus e.V. stimmten am 25. Juni dieses Jahres mit großer Mehrheit für die Erhebung einer Sonderumlage, um den Verein finanziell zu entlasten. Damit folgte die Mitgliederversammlung dem Antrag des Präsidiums, brachte hierbei großes Verständnis für die Notwendigkeit dieses Mittels auf und sprach damit zugleich den handelnden Gremienmitgliedern ihr großes Vertrauen aus.

So wurde eine Sonderumlage in einer Gesamthöhe von 120,00 Euro für Vollzahler sowie 85,00 Euro für Mitglieder, die unter den ermäßigten Tarif fallen, beschlossen. Mitglieder unter 18 Jahren, lebenslange sowie aktive Mitglieder sind generell von der Zahlung dieser Sonderumlage ausgenommen.

So hatte der FC Energie im September 2021 die erste Rate eingezogen und hatte ursprünglich den Dezember dieses Jahres für den zweiten Teil vorgesehen. "Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, unsere Mitglieder in der aktuellen Phase jetzt direkt vor Weihnachten damit zu belasten und werden die zweite Rate erst im Januar einziehen", sagte FCE-Geschäftsführer André Schilbach.

So wird der FC Energie Cottbus e.V. ab dem 15. Januar 2022 den zweiten von drei Teilbeträgen per Lastschrift einziehen. Es werden bei Vollzahlern 40,00 Euro und bei ermäßigtem Tarif 30,00 Euro fällig. Für Vereinsmitglieder mit ermäßigter Beitragszahlung wird die dritte Rate 25,00 Euro betragen.

In diesem Zuge bitte der FC Energie Cottbus e.V. darum, dass Mitglieder, bei denen sich Kontoverbindungen, Adressen oder E-Mailadressen geändert haben, dies schnellstmöglich unter mitglieder@fcenergie.com dem Verein mitteilen.

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