25.11.2017 08:16 | FC Energie nimmt NOFV-Urteil zunächst zur Kenntnis

Verwunderung und Fragezeichen

Der FC Energie hat mit großer Verwunderung am späten Freitagnachmittag ein Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbands erhalten und zur Kenntnis genommen. Demnach wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von 5.000€ auferlegt, von denen 2.000€ in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem soll bis zum 28. Februar ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden. Sowohl das Urteil an sich als auch die Umstände, die zu jenem führten, sind zum einen irritierend und werfen andererseits vielschichtige Fragen auf.

Der FC Energie wurde für die Vorfälle im Rahmen des Meisterschaftsspiels beim SV Babelsberg 03 am 28.04.2017 bereits rechtskräftig verurteilt. Dass nun aufgrund vermeintlich neuer Erkenntnisse und Sachlagen ein erneutes Verfahren eröffnet wurde, welches zum am Freitag veröffentlichten Urteil führte, ist für den FC Energie äußerst irritierend. Werden nach mehr als sechs Monaten neue Erkenntnis und -sachlagen aufgrund von offenen Briefen anderer Vereine oder gar deren Rechtsstreitigkeiten mit Verbandsgerichten zu Tage gefördert oder gibt es sachliche Gründe für ein derartiges Handeln? Unter anderem wurde eine der ursächlichen Personen durch das Amtsgericht Potsdam bereits rechtskräftig verurteilt, andere Verfahren wurden durch die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt. Wenn die Mittel und Wege der rechtsstaatlichen Judikative bereits ausgeschöpft scheinen, erscheint es äußerst sonderbar, dass der FC Energie Cottbus als Fußballverein für die Verfehlungen Dritter mehrfach vor der Sportgerichtsbarkeit des NOFV verantwortlich gemacht werden soll.

Fragwürdig erscheint hierbei ebenso, dass der NOFV ein nicht rechtskräftiges Urteil parallel zur per E-Mail versandten Zustellung an den FC Energie der Öffentlichkeit Preis gibt, ohne den FC Energie Cottbus über diese Verfahrensweise im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Binnen einer Frist von sieben Tagen hat der Verein die Möglichkeit, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Dieser Möglichkeit zur Prüfung wird der Verein in jedem Fall ausgiebig nachgehen und anschließend die mögliche Verfahrensweise festlegen. Insbesondere unter der Berücksichtigung des rechtlichen Ausgangs des damaligen Urteils und der weiteren instanzlichen Abwandlung erscheinen inhaltliche Festsetzungen des Urteils zweifelhaft.

Beispielsweise heißt es im Urteil: „Der Kartenverkauf für Auswärtsspiele beim SV Babelsberg 03 hat bis zum Ende der Saison 2020/2021 grundsätzlich online und ausschließlich personalisiert an Vereinsmitglieder zu erfolgen“. Diese Festlegung wurde demnach ohne jegliche Rücksprache mit dem FC Energie und ohne Beachtung der technischen Möglichkeiten zur Umsetzung getroffen. Der für das Ticketing zuständige Dienstleister des FC Energie hat weder händisch noch online die Möglichkeit die Mitgliederdaten des FC Energie Cottbus e.V. einzusehen und zu verwenden. Zudem wäre die Weiterreichung dieser Daten an Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen äußerst bedenklich und nicht rechtssicher.

Der FC Energie hat am 10. Oktober einen umfassenden Maßnahmenplan veröffentlicht und geht diesbezüglich beispielhafte Wege. Diese weitreichenden Bestrebungen gehen weit über das Maß eines Konzeptes zur Verhinderung von demokratiefeindlicher Verfehlungen hinaus und sind daher bereits initialisiert. Die angewandte Handhabe wirft in diesen Angelegenheiten kein gutes Licht auf die Arbeit der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes.