15.06.2019 14:52 | Präsident Werner Fahle nimmt Stellung

"Unsere Mitglieder entscheiden"

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Energie Cottbus e.V. am 14. Juni 2019 wurden die Journalisten des Rundfunks Berlin-Brandenburg durch die Mitglieder des Vereins von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Mitgliederversammlung des Vereins ist eine vereinsinterne und damit nicht öffentliche Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht für Gäste grundsätzlich nicht. Dies gilt ebenso für Dienstleister, Medienvertreter und andere Gäste.

In der Satzung des FC Energie Cottbus e.V. heißt es im

§10 Mitgliederversammlung Absatz (1)

„Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins besteht aus allen Mitgliedern und tagt in nicht öffentlicher Sitzung. Über die Zulassung von Gästen entscheidet die Mitgliederversammlung. Als Gäste gelten dabei nicht Personen, die zur ordentlichen Durchführung und Organisation der Versammlung verantwortlich sind.“

Präsident Werner Fahle erklärt: „Die entsprechende Abstimmung über die Zulassung von Gästen wurde, wie in der Tagesordnung vorgesehen, durch die Versammlungsleitung durchgeführt. Hierbei fiel das Votum gegenüber den anwesenden Vertretern des RBB mit großer Mehrheit ablehnend aus. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins, satzungskonform entscheiden unsere Mitglieder.“

„Wir als Vereinsverantwortliche haben und hatten kein Problem mit der Anwesenheit der Journalisten, haben den diversen Medienvertretern gestattet im Vorfeld der Mitgliederversammlung die Vorbereitung sowie die Einlassphase in Bild und Ton zu begleiten. Letztlich ist für uns das satzungskonforme Votum der Vereinsmitglieder bindend und durch alle zu akzeptieren“, ergänzt der Präsident.