22.10.2021 10:00 | Vier Teststationen zum "Brandenburg-Duell" gegen Babelsberg 03

Testen für nen „Fünfer“ 2.0

Nach Auswertung der positiven Erfahrungen aus dem Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz hat sich der FC Energie mit seinen Partnern der Johanniter Unfall-Hilfe Regionalverband Südbrandenburg und der Gastronomie Schlodder dazu entschlossen, auch im "Brandenburg-Duell" gegen den SV Babelesberg 03 kostengünstige Testsmöglichkeiten im Stadionumfeld anzubieten.

Im Rahmen des genehmigten Hygienekonzeptes für bis zu 7.454 Zuschauer und der angewandten 3G-Regelung werden demnach vier mobile Teststationen im Stadionumfeld positioniert. In der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr können sich Energiefans, die den Haupteingang nutzen (Nordwand, VIP) an zwei Stationen testen lassen. Weiterhin werden Teststationen hinter der Osttribüne im Bereich Eliaspark für Fans in den Blöcken U1, U2, U3, J und L sowie im Bereich des Eingangs am Wernersteg (in Abhängigkeit der Sicherheitsberatung eventuell in der Stromstraße) für den Zuschauerbereich Westtribüne zu finden sein. Bitte erscheint möglichst frühzeitig zum Testen, da die Kapazitäten naturgemäß beschränkt sind. Personen, die sich auch weiterhin in öffentlichen Testzentren kostenfrei testen lassen dürfen, nutzen bitte diese.

Voraussetzung für einen Test zum Selbstkostenpreis von 5,00 Euro ist zwingend die Vorlage eines gültigen Tagestickets (bzw. Dauerkarte) für das Heimspiel gegen den SV Babelsberg 03. Der ausgestellte Testnachweis ist ab Ausstellungszeitpunkt für 24 Stunden gültig und kann somit anschließend auch anderweitig genutzt werden.

Der FC Energie bedankt sich abermals ausdrücklich bei der Johanniter Unfallhilfe Regionalverband Südbrandenburg und der Gastronomie Schlodder für die Unterstützung und hofft zugleich darauf, dass die Energiefans dieses keineswegs selbstverständliche Entgegenkommen erneut dankend annehmen werden und in das Stadion der Freundschaft pilgern. Allem voran benötigt die Mannschaft Eure lautstarke Unterstützung und der FC Energie ist zudem froh über jeden zahlenden Fan im Stadion. Personen, die sich weiterhin kostenfrei in den öffentlichen Testzentren testen lassen dürfen, nutzen aus Kapazitätsgründen bitte diese Möglichkeit.

Insbesondere aufgrund der sich seit dem 11. Oktober 2021 darstellenden Verordnungslage appelliert der FC Energie an seine Fans, sich des persönlichen Wohles wegen sowie im gemeinschaftlichen Sinne möglichst impfen zu lassen.

Weitere wichtige Hinweise:

So erhalten ausschließlich Personen unter Vorlage eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden), Dokumentation vollständiger Impfung oder dem Nachweis eines Genesenen-Status Zutritt zum Stadion. Das jeweilige Dokument ist auf Verlangen in Verbindung mit einem Lichtbildausweis dem Sicherheitspersonal am Eingang vorzulegen. Eine Testpflicht für Kinder bis 6 Jahre besteht NICHT! Das Alter des Kindes ist nachzuweisen und es muss symptomfrei von Husten, Fieber etc. sein.

Eintrittskarten werden online über das Portal Etix angeboten, da bei einer möglichen Nachverfolgung die Zuordnung zu den jeweiligen Blöcken gesichert werden muss. Energiefans müssen beim Kauf die nach aktueller Ausnahmegenehmigung erforderlichen Bedingungen aktiv bestätigen und bindend akzeptieren. Am Spieltag selbst gibt es in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr einen Vorverkauf an der Stadionkasse am Haupteingang, eine Tageskasse gibt es nicht!

Zur möglichen Kontaktnachverfolgung müssen alle Besucher ein entsprechendes Kontaktformular ausfüllen und am Einlass abgeben, bitte ladet Euch dieses möglichst im Vorfeld hier runter und bringt es ausgefüllt zum Spiel mit. Für Diejenigen, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken besitzen, besteht selbstverständlich auch vor Ort die Möglichkeit das Formular auszufüllen. Der FC Energie wird die erhobenen Daten nach geltender Gesetzeslage unter Verschluss halten und nach vier Wochen vernichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit an den Eingängen der jeweiligen Blöcke per Luca-App einzuchecken - in diesem Falle entfällt das Ausfüllen des Kontaktformulars.

(2) Die in der brandenburgischen Umgangs-Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht

1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder,

2. vorbehaltlich des § 24 Absatz 1 bis 3 für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, auch während der Ferien im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend

3. für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

4. für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.