29.08.2019 13:25 | Verteidiger muss auch in Rathenow zuschauen

3 Spiele Sperre für Meyer

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. hat in der Sportrechtssache gegen den Vertragsspieler Ben Meyer wegen seines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel der NOFV-Regionalliga Nordost, 1. FC Lokomotive Leipzig - FC Energie Cottbus, am 17.08.2019 durch das Mitglied des NOFV-Sportgerichtes, Herrn Jens Krauße als Einzelrichter, am 27.08.2019 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:

Vertragsspieler Ben Meyer wird wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall gemäß § 32 (1c) RuVO des NOFV für die dem Feldverweis folgenden 3 (drei) Meisterschaftsspiele der NOFV-Regionalliga Nordost gesperrt.#

Das festgestellte Fehlverhalten von Spieler Meyer stellt eine Tätlichkeit gegen den Gegner dar, die nach § 32 Nr. 1. c) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV mit einer Mindestspielsperre von sechs Wochen zu bestrafen ist. Zu Gunsten von Spieler Meyer wird davon ausgegangen, dass es sich um einen leichteren Fall der Tätlichkeit handelt und dass der Leipziger Spieler weiter am Spiel teilnehmen konnte, weshalb das Sportgericht von der einschlägigen Mindeststrafe von sechs Wochen Sperre absehen und den herabgesetzten Strafrahmen des § 32 Nr.1.c) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV anwenden konnte (Mindestsperre: drei Wochen).

Mit diesem Urteil muss Ben Meyer auch am kommenden Montag beim Auswärtsspiel gegen den FSV Optik Rathenow zuschauen.