17.09.2020 10:00 | 9. Oktober 2020 um 17:30 Uhr auf der Westtribüne im Stadion der Freundschaft

FC Energie lädt zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder,

das Präsidium unseres FC Energie Cottbus lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: 9. Oktober 2020
Einlass: 16:30 Uhr
Beginn: 17:30 Uhr
Ort: Westtribüne, Stadion der Freundschaft, Am Eliaspark 1, 03042 Cottbus

Tagesordnung zur MV 2020:

  1. Begrüßung
  2. Prüfung der satzungsgemäßen Einladung
  3. Abstimmung über die Tagesordnung
  4. Berichterstattung
    1. Rechenschaftsbericht Präsidium
    2. Rechenschaftsbericht Verwaltungsrat
    3. Bericht Ehrenrat
    4. Bericht Kassenprüfer
    5. Bericht sportlicher Bereich
    6. Diskussion zu den Berichten
    7. Abstimmung zu den Berichten
    8. Entlastung des Präsidiums
  5. Wahlen zum Verwaltungsrat
  6. Ehrungen
  7. Schlusswort des Präsidenten

Die Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises, sowie durch einen Nachweis bzw. Beleg über die Bezahlung ihrer Mitgliedsbeiträge (sofern kein Bankabbuchungsverfahren erfolgt) zu legitimieren. Stimmberechtigt sind diese Mitglieder unter Beachtung der Satzung nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind und ihre Vereinszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wenigstens seit drei Monaten besteht.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ist zulässig, sofern Vollmachtsnehmer*innen selbst stimmberechtigte Vereinsmitglieder sind. Das Präsidium bittet zur ordnungsgemäßen Ausstellung der Versammlungsunterlagen, Stimmrechtsvollmachten in Kopie bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle unseres FC Energie Cottbus e.V. einzureichen. Das Original der Vollmacht ist am Versammlungstag vorzulegen.

Die zu behandelnden Anträge sind unter Beachtung der Satzung einzureichen bzw. liegen in der Geschäftsstelle unseres Vereins aus (siehe auch § 18 (12)).

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Hygienebestimmungen während der gesamten Veranstaltung ein Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Sollte dieser Anweisung nicht Folge geleistet werden, kann die Teilnahme an der Veranstaltung unter Umständen verwehrt werden.

gez. Präsidium