11.01.2018 09:00 | NOFV-Verbandsgericht hebt Sportgerichtsurteil vom 23. November 2017 auf

FC Energie gewinnt Berufungsverfahren

Am Mittwoch wurde der FC Energie durch das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands informiert, dass der Berufung gegen die neuerliche Ahndung der Vorkommnisse beim Auswärtsspiel in Babelsberg am 28. April 2017 in vollem Umfang stattgegeben wurde. Das Urteil des NOFV-Sportgerichts wurde damit in Gänze aufgehoben, eine mündliche Verhandlung wurde hierfür nicht notwendig. „Nach geltender Rechtsauffassung und unserem Dafürhalten konnte es nur diese Entscheidung geben. Wir sind froh darüber, dass das Verbandsgericht dies genauso gesehen und entsprechend entschieden hat“, zeigte sich Präsident Michael Wahlich erfreut über die Entscheidung.

Der FC Energie hatte am 23. November 2017 ein Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbands erhalten und mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Demnach wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von 5.000€ auferlegt, von denen 2.000€ in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem sollte bis zum 28. Februar 2018 ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden.

Nach intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes hatte sich das Präsidium des FC Energie dazu entschlossen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das neuerliche Urteil einzulegen. Die anwaltliche Vertretung des Vereins hatte fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes eingelegt und anschließend eine umfassende Begründung derer erarbeitet und beim Sportgericht eingereicht. Mit Erfolg.