08.11.2022 09:30 | Verein nutzt Rechtsmittel gegen NOFV-Urteil zum Jena-Spiel

Berufung eingelegt

Bereits unmittelbar nach den verachtenswerten Vorfällen im Rahmen des Auswärtsspiels unseres FC Energie beim FC Carl Zeiss Jena haben wir uns entschieden und deutlich von den Personen, die für den unkontrollierten und teils gezielten Einsatz von Pyrotechnik verantwortlich zeichnen, distanziert und in der Folge weitreichende Maßnahmen ergriffen. Hierfür gibt es ausschließlich eine Sichtweise und an dieser hat sich für den Verein nichts geändert.

Am 1. November wurde uns durch das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes das entsprechende Urteil, bezüglich des gegen unseren FC Energie eröffneten Verfahrens, zugestellt und anschließend durch den Verband öffentlich kommuniziert. So wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von insgesamt 15.000 Euro, wovon bis zu 5.000 Euro per 30.04.2023 für sicherheitsrelevante und präventive Zwecke eingesetzt werden können, auferlegt. Zudem heißt es im Urteil, dass dem Verein ein Heimspiel der Regionalliga Nordost unter Ausschluss der Öffentlichkeit auferlegt wird, diese Strafe jedoch mit einer Frist bis zum 30.06.2023 zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Verantwortlichen des FC Energie Cottbus haben sich intern verständigt und sind folglich zum Entschluss gekommen, sich von einem in Sportrechtsangelegenheiten spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen und das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Dies ist fristgerecht am Montag, 7. November 2022 geschehen und somit hat der FC Energie nun bis zum 15. November Zeit die Berufung zu begründen.

Dem FC Energie ist von enormer Wichtigkeit klarzustellen, dass die Berufung gegen das Urteil nicht erfolgt, um in Jena vorgefallene Handlungen zu rechtfertigen oder gar zu verharmlosen, sondern um sportrechtlich einen realistischen, fairen und angemessenen Blick auf die Möglichkeiten des Vereins in dieser Angelegenheit zu richten.